EUROPÄISCHE GESETZGEBUNG
Der Markt der Gemeinschaft ist seit 1992 zu einem grenzenlosen Binnenmarkt geworden, innerhalb dessen der freie Warenverkehr gewährleistet ist. Der Rat der Europäischen Union hat daher für alle Arten an kommerzialisierten Fahrzeugtypen spezifische Konstruktionsvorschriften erlassen.
Vierrädrige Kraftfahrzeuge sind in diesem Zusammenhang wie folgt definiert worden:
- Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Leichtgewicht (Light Quadricycles)
Vierrädrige Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge, deren vorgeschriebene Leermasse 350 kg beträgt, die mit einem 4 kW Motor (5,6 PS) ausgestattet sind und deren Geschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. Sie gehören mit zu den Kleinkrafträdern und können je nach den geltenden Gesetzgebungen der verschiedenen europäischen Länder mit oder ohne Führerschein gefahren werden.
- Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Schwergewicht (Heavy Quadricycle)
„Vierradfahrzeuge" sind Fahrzeuge, deren vorgeschriebene Leermasse 400 kg für Fahrzeuge beträgt, die dem Personentransport dienen, oder 550 kg für Fahrzeuge, die dem Warentransport dienen, und deren Motor eine Höchstleistung von 15 kW (circa 20 PS) erreicht. Sie werden dreirädrigen Motorfahrzeugen und Kleinkrafträdern mit zugeordnet.
AMERIKANISCHE GESETZGEBUNG
MEGA wird seit 2008 in den USA vertrieben. MEGA-Fahrzeuge entsprechen den Anforderungen für „Low Speed Vehicles", und zwar insbesondere den Vorschriften für „Neiborough Electric Vehicles". Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 35 mph fahren, wobei die Geschwindigkeit der Fahrzeuge selber auf 25 mph begrenzt ist. Die Produktpalette der Nutzfahrzeuge wird ebenfalls innerhalb betriebsinterner Stätten kommerzialisiert.
FRANZÖSISCHE GESETZGEBUNG
- Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Leichtgewicht
Zum Fahren eines vierrädrigen Leichtfahrzeugs in Frankreich muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben, wobei je nach Geburtsdatum des Fahrers zwei verschiedene Fälle auftreten:
> Ist der Fahrer VOR dem 1. Januar 1988 geboren, ändert sich nichts: ein Führerschein oder eine Bescheinigung „BSR" (brevet de sécurité routière) ist nicht notwendig, es müssen keinerlei Auflagen zum Fahren erfüllt werden.
> Ist der Fahrer NACH dem 1. Januar1988 geboren, so muss er das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer Bescheinigung „BSR" (brevet de sécurité routière) mit der Option „Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge" oder eines Führerscheins (Motorrad oder Auto - egal welcher) sein.
Die Bescheinigung „BSR" (brevet de sécurité routière) mit der Option „Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge" beinhalt eine kleine theoretische Prüfung sowie eine praktische fünfstündige Schulung ohne Prüfung.
- Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Schwergewicht
Sie dürfen ab dem 16. Lebensjahr von Personen, die im Besitz eines Führerscheins sind, gefahren werden. Dies gilt für Führerscheine, die für mindestens folgende Klassen gelten: A1, A4, AT, AL, B1 oder für die bis zum 01/04/58 ausgestellte „licence de circulation" (Fahrerlaubnis). Alle Führerscheine der Kategorien A, B, C und D werden per Äquivalenz anerkannt.